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Krankenkassen:

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung vor Beginn der Therapie, ob - und in welchem Umfang - die Möglichkeit der Kostenerstattung im Rahmen einer Heilpraktiker-Leistung besteht (und wie die Abwicklung der Kostenerstattung für Sie erfolgt). Klären sie auch, ob psychotherapeutische Heilpraktiker-Leistungen von "Voll-Heilpraktikern" abgerechnet werden können. Lassen Sie sich die Aussage ggf. im Vorwege schriftlich bestätigen.

In jedem Fall erfolgt aus verwaltungstechnischen Gründen die Abrechnung bar mit Frau Doll-Hartmann im Anschluß an die erbrachte Leistung. Entsprechend der Ihnen von der Kasse erteilten verbindlichen Auskunft können Sie dann im nächsten Schritt mit der erhaltenen Rechnung die Erstattung bei der Kasse für sich selbst beantragen.

Einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Heilpraktiker-Tätigkeit (oder einen unterschiedlich hohen Anteil der Heilpraktiker-Rechnung) auf Antrag. Sollten Sie eine entsprechende Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse erwägen, erkundigen Sie sich entsprechend und lassen sich die Auskunft schriftlich bestätigen. Stimmen Sie ggf. Ihre Vorgehensweise mit mir ab.

Wenn Sie eine Zusatzversicherung zur Übernahme von Heilpraktiker-Leistungen abgeschlossen haben, bestehen ebenfalls gute Möglichkeiten zur Erstattung meiner Leistungen. Auch hier kann der Umfang der Erstattung je nach Krankenkasse variieren (u.a., was psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern angeht). Bitte klären Sie dies im Vorwege einer möglichen Zusammenarbeit mit mir. Bitte weisen Sie im Bedarfsfall Ihre Krankenversicherung darauf hin, dass ich "Voll-Heilpraktikerin" bin und zusätzlich über einen akademischen Abschluss verfüge. 

 
 

Tarife für gruppentherapeutische Sitzungen sowie Vorträge auf Anfrage.

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